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Haushaltshilfe mit Pflegegrad: So funktioniert die Abrechnung über die Pflegekasse

Viele Menschen mit Pflegegrad und ihre Angehörigen wissen nicht, dass eine Haushaltshilfe über die Pflegekasse bezahlt werden kann. Hier erklären wir, wie es funktioniert.

Wer hat Anspruch?

Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Er kann unter anderem für hauswirtschaftliche Unterstützung wie Reinigung, Aufräumen oder Hilfe im Alltag genutzt werden. Voraussetzung: Es liegt ein Pflegegrad vor und die Leistung wird von einem anerkannten Anbieter erbracht. CleanKobs ist nach § 45a SGB XI anerkannt.

Wobei wir Sie unterstützen

  • Reinigung, zum Beispiel Böden, Küche und Bad
  • Allgemeine Tätigkeiten im Haushalt
  • Feste Termine oder Einsätze nach Bedarf

Dokumentation mit Stundenzetteln

Nach jedem Einsatz dokumentieren wir Datum und Dauer auf einem Stundenzettel. Das schafft Transparenz und ist die Grundlage für die Abrechnung mit der Pflegekasse.

Abtretungserklärung: Wir rechnen direkt ab

Damit Sie sich nicht selbst um die Abrechnung kümmern müssen, unterschreiben Sie einmalig eine Abtretungserklärung. Damit dürfen wir die Kosten direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

  • Keine Vorleistung
  • Kein Papierkram
  • Keine komplizierten Anträge

Die Abrechnung

Wir rechnen auf Grundlage der dokumentierten Einsätze und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ab, reichen die Unterlagen fristgerecht bei der Pflegekasse ein und sind bei Rückfragen Ihr Ansprechpartner. Gibt es Änderungen, informieren wir Sie frühzeitig.

Unser Ziel: Entlastung und Sicherheit

Wir möchten Menschen mit Pflegegrad und ihre Angehörigen spürbar entlasten – im Haushalt und organisatorisch. Damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihr Wohlbefinden zu Hause.

Zur Haushaltshilfe bei Pflegegrad

Fragen zu Ihrem Anspruch?

Wir beraten Sie gern persönlich – kostenlos und unverbindlich.